SRD II

Shareholder Rights Directive II (SRD II)


Mehr Transparenz für Emittenten über ihre Investoren.

Ziel der EU Direktive 2017/828 (2. Aktionärsrechterichtline/Shareholder Rights Directive II) ist es u.a. mehr Transparenz für Emittenten über ihre Investoren zu schaffen, eine bessere grenzübergreifende Information zu Hauptversammlungen sicherzustellen und die Ausübung von Stimmrechten europaweit zu erleichtert.

Durch diese rechtliche Änderung können börsennotierte Gesellschaften zukünftig von Intermediären (Zentralverwahrer, Banken) die Offenlegung der Daten ihrer Investoren verlangen.

Die einheitliche Übertragung der Informationen erfolgt über SWIFT.
Die Direktive war bis Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen und tritt am 3. September 2020 europaweit in Kraft.

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langjährige Erfahrung für mehr Transparenz

SWIFT Anbindung:

Einheitliche automatische Prozesse über das SWIFT-Netz mit definierte Dateninhalte und Datenstrukturen auf Basis von ISO 20022.