BörseG2018

Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)


Informationen zum BörseG 2018

In Österreich wurden die Anforderungen aus der EU Direktive 2017/828 betreffend der Bestimmungen über die besonderen Anforderungen an die Identifizierung der Aktionäre einer börsenotierten Gesellschaft sowie über die Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern im Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) umgesetzt.

Die Änderungen im BörseG 2018 enthalten Bestimmungen betreffend:

  • die Identifikation und Information von Aktionären und Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte – „know-your-shareholder“ sowie
  • die Erhöhung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern – „comply-or-explain“.

Durch die Änderungen im BörseG2018 haben börsennotierte Gesellschaften das Recht, ihre Aktionäre zu identifizieren, soferne diese 0,5% oder mehr an Aktien oder Stimmrechten halten. Korrespondierend besteht die Pflicht der Intermediäre, diese Informationen zur Verfügung zu stellen.