Ziel der EU Direktive 2017/828 ist es u.a. mehr Transparenz für Emittenten über ihre Investoren zu schaffen, eine besser grenzüberschreitende Information zu Hauptversammlungen sicherzustellen und die Ausübung von Stimmrechten europaweit zu erleichtern. Durch diese rechtliche Änderung können börsennotierte Gesellschaften zukünftig von Intermediären (Zentralverwahrer, Banken) die Offenlegung der Daten ihrer Investoren verlangen. Die einheitliche Übertragung der Informationen erfolgt über SWIFT. Die Direktive war bis Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen und tritt am 3. September 2020 europaweit in Kraft.