Banken erheben Gebühren

Verunsicherung herrscht im Markt teilweise bezüglich der Kosten, die von den Banken für die Erheben und Ermitteln von Aktionärsdaten erhoben werden. Einen guten Anhaltspunkt, was angemessen ist, bietet die Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute (KredInstAufwV), die Bezug auf das Führen eines Aktionärsregisters bei Namensaktien nimmt. Demnach sind die Kosten für einen elektronisch ermittelten Datensatz mit 0,08 Euro anzusetzen. Teilweise haben Banken nun höhere Gebühren in Rechnung gestellt. Mit Verweis auf die gesetzlich festgelegten Beträge sind die Unternehmen jedoch in einer guten Verhandlungsposition, überhöhten Rechnungen zu widersprechen.

Es ist wohl davon auszugehen, dass dieser offene Punkt im Rahmen der verpflichtenden Übermittlung der Aktionärsdaten ab 2025 durch eine eindeutige Regelung geschlossen wird. Aufgrund der automatisierten Abläufe ist mit einem weiteren Absenken des Preises zu rechnen. Das ist genauso ein Pluspunkt auf dem Konto des Aktionärszensus wie die Aussicht, die im Freiverkehr gelisteten Unternehmen künftig auch gesetzlich verbrieftes Anrecht auf Auskunft erhalten. Diese werden von ARUG II bislang nämlich noch nicht erfasst.


Juni 2022 – CAPTRACE – Gastbeitrag Going Public Magazin

 

 

 

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