Auf Basis der „Shareholder Rights Directive“ sollen Investoren auf einfachem elektronischem Wege die Stimmrechte aus ihrem Aktienbesitz grenzübergreifend wahrnehmen können sowie Emittenten auf dieser Basis Kenntnis darüber erlangen, welcher Investor wie viele Aktien hält.
Und ausgerechnet ein System aus den 1970er-Jahren, das Interbankensystem SWIFT, bietet alle Voraussetzungen für die Durchführung der Direktive.
𝗟𝗲𝘀𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗵𝗶𝗲𝗿 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗳𝗿𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗻 𝗸𝗼𝗺𝗽𝗹𝗲𝘁𝘁𝗲𝗻 𝗔𝗿𝘁𝗶𝗸𝗲𝗹:
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