Auf Basis der „Shareholder Rights Directive“ sollen Investoren auf einfachem elektronischem Wege die Stimmrechte aus ­ihrem Aktienbesitz grenzübergreifend wahrnehmen können sowie Emittenten auf dieser Basis Kenntnis darüber erlangen, welcher Investor wie viele Aktien hält.

Und ausgerechnet ein System aus den 1970er-Jahren, das Interbankensystem SWIFT, bietet alle Voraussetzungen für die Durchführung der Direktive.

𝗟𝗲𝘀𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗵𝗶𝗲𝗿 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗳𝗿𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗻 𝗸𝗼𝗺𝗽𝗹𝗲𝘁𝘁𝗲𝗻 𝗔𝗿𝘁𝗶𝗸𝗲𝗹:
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