Wir bringen Licht in das Dunkel zu dem umfassenden Thema der ab 2025 für börsennotierte Unternehmen verpflichtenden Aktionärsidentifikation und Übermittlung der Investorendaten an das Bundeszentralamt für Steuern.

Wenn Sie Fragen zum 𝗠𝗶𝗞𝗮𝗗𝗶𝘃 (Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine) -> „Im Übrigen sind inländische börsennotierte Gesellschaften verpflichtet, die Eigentümer ihrer Aktien (Vorzugs- oder Stammaktien) an das BZSt zu melden.“ und 𝗘𝗶𝗻𝗸𝗼𝗺𝗺𝗲𝗻𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 (𝗘𝗦𝘁𝗚)§ 𝟰𝟱𝗯 𝗔𝗻𝗴𝗮𝗯𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗿 𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗻𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗯𝗳ü𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿 -> (9) Inländische börsennotierte Gesellschaften haben gemäß § 67d des Aktiengesetzes Informationen über die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt ihres Gewinnverteilungsbeschlusses zu verlangen und die ihnen übermittelten Informationen elektronisch nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung unverzüglich elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. haben, dann sprechen Sie gerne direkt unseren Geschäftsführer Götz Dickert an.

Götz Dickert ist Experte im Bereich Aktionärsidentifikation/Aktienregistersysteme/Investorenanalysen und Mitglied in der Arbeitsgruppe des 𝗠𝗶𝗞𝗮𝗗𝗶𝘃 wo es um die organisatorische und technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe geht.

Sie erreichen Götz Dickert unter der 0611 71186840 oder per Email goetz.dickert@captrace.com

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