Nach KYC kommt KYS – Warum es für Unternehmen wichtiger wird zu wissen, wo ihre Aktionäre sitzen

Nach KYC kommt KYS – Warum es für Unternehmen wichtiger wird zu wissen, wo ihre Aktionäre sitzen

Zugegeben, nicht viele Unternehmen haben so prominente Aktionäre wie der FC Chelsea. Der Oligarch Roman Abramovich hat seine Anteile vorausschauend einem Treuhänder übertragen, bevor seine Eignerschaft zum (noch größeren) Problem für den Londoner Fußballclub wurde. Für ihn angeblich eine Herzensangelegenheit. Dass auch Unternehmen, deren Aktionärsstruktur nicht ganz so Fokus des öffentlichen Interesses stehen, plötzlich  „ein Thema” haben könnten, ließ sich vergangene Woche beim deutschen Reisekonzern TUI verfolgen.

In beiden Fällen waren die Aktionäre aus russischen Oligarchen-Kreisen dem Unternehmen und der Öffentlichkeit bekannt. Und in beiden Fällen gab es nicht nur finanzielle, sondern auch strategische Verbindung zu Investoren, die nun auf Sanktionslisten in Europa und den USA stehen – was für beide Gesellschaften mehr oder weniger zur Belastung wurde.

Nun liegt es in der Natur der Sache, dass man sich seine Aktionäre als öffentlich notiertes Unternehmen nicht oder nur bis zu einem bestimmten Grad aussuchen kann. Warum und für welche Unternehmen ist es dann wichtig zu wissen, wer die Aktionäre sind und woher sie kommen?

KYC – In der Finanzbranche ist es Standard

Für Banken und Versicherungen, Güterhändler oder Immobilienmakler sollte das Know-your-Customer-Prinzip (kurz: KYC – englisch für „Lerne Deinen Kunden kennen“) bereits seit 2008 zum Standard gehören. Das Geldwäschegesetz (GWG) wurde damals neu gefasst, um das verdeckte Einschleusen von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf effektiver zu verhindern. Nicht immer und überall funktioniert das so, wie gesetzlich und gesellschaftlich gewünscht. Kommen Mängel ans Licht, ist das nicht nur strafbewehrt. Es ist auch ein erhebliches Reputationsrisiko – und das nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die involvierten Personen. In der Finanzbranche wird die Abkürzung KYC daher auch mit „Kill your Career“ übersetzt.

Umfassende Risikoanalyse 

Unternehmen sind aufgrund der geltenden EU-Verordnungen und gemäß Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verpflichtet, einen wirtschaftlich und technisch vertretbaren Aufwand zu betreiben, alle Geschäftspartner gegen die veröffentlichte europäische Liste Common Foreign & Security Policy (CFSP) zu prüfen. Das bedeutet, dass nicht nur exportierende Unternehmen, sondern auch Unternehmen die nur in Deutschland Geschäfte machen, alle Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden und auch die Mitarbeiter gegen die Sanktionsliste prüfen müssen. Darunter fallen regelmäßig auch finanzielle Beziehungen. Diese Listen beziehen sich nicht nur auf Russland, sondern bspw. auch auf Iran, Nordkorea, Südsudan. Selbst die USA stand bereits einmal auf der Sanktionsliste der Europäischen Union. Eine Übersicht der aktuell geltenden Maßnahmen und betroffenen Länder findet sich auf der EU Sanctions Map.

Insbesondere wer geschäftliche Beziehungen zu Ländern auf der Sanktionsliste pflegt (oder zu Personen, die aus den jeweiligen Ländern kommen), ist gut beraten, sich ein umfassendes Bild seiner Beziehung in solche Regionen zu verschaffen. 

Das sich Vorzeichen schnell ändern können, mussten wir alle in den letzten drei Wochen schmerzhaft erfahren. Das, was gestern noch als Teil einer internationalen Wachstumsstrategie war, als guter und zuverlässiger Partner galt oder wie im Fall von TUI  vor einem Jahr noch als Rettung gefeiert wurde, kann morgen schon zur Belastung werden. Im Zeitalter sozialer Netzwerke und des “Naming und Shaming” können Themen sehr schnell eine große Dynamik entwickeln. Besser ist es, wenn die Unternehmenskommunikation auf solche Fälle vorbereitet ist und nicht kalt erwischt wird.

Abgesehen von möglichen Reputationsrisiken ist es von Vorteil zu wissen, ob Aktien des eigenen Unternehmens aufgrund von Sanktionen blockiert sein könnten oder umgekehrt mit vermehrten Verkäufen aus von Sanktionen betroffenen Regionen zu rechnen ist. Auch sollten Unternehmen durchaus auf Fragen von Investoren vorbereitet sein, ob sie wissen, wer ihre Aktionäre sind. Da ist es nicht verkehrt, wenn man mehr zu bieten hat, als ein Schulterzucken. Bei Finanzunternehmen können solche Fragen übrigens auch von der BAFin kommen – die Finanzaufsicht kann in einem sogenannten Inhaberkontrollverfahren untersuchen, wer investiert ist.

Die größten Risiken liegen in der Unkenntnis von Sachverhalten. Zu wissen, wer seine Aktionäre sind, gehört daher zum Risikomanagement.


 

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“Transparenz wollen wir in beide Richtungen”

 

Wer sind eigentlich unsere Aktionäre? Diese Frage treibt Dr. Joachim Fleing um, seit er im Jahr 2019 die Verantwortung für die IR bei der 3U Holding AG übernommen hat. Im Gespräch mit Captrace verrät er, was seine Motive sind und was er mit den Daten vorhat, die er durch regelmäßige Aktionärserhebungen gewinnt.

 

Herr Dr. Fleing, zunächst herzlichen Glückwunsch, seit Sie vor drei Jahren die IR bei der 3U Holding übernommen haben, hat die Aktie den Markt deutlich abgehängt. Wie haben Sie das gemacht? 

Vielen Dank, das ist sicher das Ergebnis einer ganzen Reihe von Faktoren. Allerdings haben wir in den letzten drei Jahren die Schlagzahl in der Kommunikation deutlich erhöht. Die Aktie hatte Nachholpotenzial, dieses haben wir durch eine Informationsoffensive erfolgreich gehoben.

Was ist dabei in Sachen Investor Relations Ihre Leitlinie?

Da gibt es vor allem zwei Punkte: Erstens wollen wir ein hohes Maß an Transparenz erreichen und zweitens möchten wir alle Anlegergruppen gleich behandeln.

Damit sollten Sie sich doch eigentlich nicht großartig von anderen Unternehmen unterscheiden, oder?

Ich bin seit 25 Jahren im Bereich IR tätig. Hand aufs Herz, in der Regel erhalten institutionelle Investoren zwar nicht mehr Informationen, aber doch sehr viel mehr Aufmerksamkeit als die privaten Anleger. Das liegt meist schlichtweg daran, dass die Instis einen bedeutenden Anteil des Kapitals repräsentieren und bislang einfach effizienter zu erreichen waren.

Und bei der 3U Holding läuft das nun anders?

Wir sind ein Micro-Cap und haben so gut wie keine institutionellen Anleger. Sprich, gut 75 Prozent unserer Aktionäre waren uns bis vor einem Jahr völlig unbekannt. Für mich war das von Anfang an eine unbefriedigende Situation. Deshalb habe ich mich zu Beginn meiner Tätigkeit bei 3U für den Wechsel zur Namensaktie eingesetzt.

Warum haben Sie diesen Wechsel nicht vollzogen?

Es erschien uns einerseits zu teuer, andererseits sahen wir bereits ARUG II am Horizont auftauchen. Wir haben dann früh erste Versuche mit Aktionärserhebungen gemacht, die Resultate waren allerdings nicht wirklich befriedigend.

Im Frühjahr 2021 haben Sie die erste Share ID mit Captrace gemacht. Wie sind Ihre Erfahrungen?

Es hat sich für uns absolut ausgezahlt. Wir wissen nun, dass wir 5.800 Aktionäre haben – deutlich mehr, als wir aus den Kosten für den Einladungsversand für die HVs geschätzt hatten. Und wir haben von all diesen Aktionären die Adressen. In unserem E-Mail-Verteiler haben wir hingegen nur wenige Hundert Privatanleger-Kontakte. Die Daten haben ein Format, mit dem sich gut arbeiten lässt. Dabei hat uns auch die Flexibilität von Captrace gut gefallen, gemeinsam mit dem Team haben wir die Aufbereitung der Informationen nach unseren Bedürfnissen angepasst. So eine Kundenorientierung kannten wir von anderen Anbietern noch nicht.

Was fangen Sie nun mit diesen Daten an, wie setzen Sie diese in Ihrer IR-Arbeit ein?

Die Daten ermöglichen es uns, in direkten Kontakt mit unseren Aktionären zu treten, ohne den – kostenintensiven – Umweg über Depotbanken nehmen zu müssen. Wir öffnen hier einen Kanal für die direkte Kommunikation und können darüber weitere, digitale Kanäle erschließen, bei denen Aktionäre dann auch mit uns in Interaktion treten können. Übrigens sehen wir das nicht nur exklusiv als IR-Thema. Eine positive Wahrnehmung am Kapitalmarkt strahlt auch auf andere Kreise aus. Es liegt also ganz generell in unserem Interesse, dass die Anleger mehr darüber erfahren, was 3U macht. Wir wollen Transparenz in beide Richtungen.

Herr Dr. Fleing, haben Sie herzlichen Dank für das Gespräch.

Dr. Joachim Fleing ist seit 1998 im Bereich Investor Relations tätig, zunächst als IR-Verantwortlicher der Heyde AG, danach 15 Jahre lang als freier IR-Berater. Seit 2019 ist er Head of Investor Relations der 3U Holding AG, mit der er vierteljährlich Shareholder IDs durchführt. Das im Prime Standard gelistete Unternehmen ist in den Segmenten ITK (Informations- und Telekommunikationstechnik), Erneuerbare Energien und SHK (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) tätig.

 

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Praxis-Webinar "Die Gesetze des Kapitalmarkts 2022"

#savethedate

Wir freuen uns sehr bei diesem Event dabei sein zu dürfen.

Unser CEO Götz Dickert wird bei der Veranstaltung über die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen bei der Aktionärsidentifikation nach SRD2 berichten.

Das Detailprogramm zum Webinar am 13. Januar 2022: "Die Gesetze des Kapitalmarkts 2022 - DAS Praxis-Webinar zu Wissen und Handlungsempfehlungen für Investor Relations und Hauptversammlung" und Informationen zu den Referenten finden Sie unter

Praxis-Webinar 2022 – Better Orange IR & HV AG (better-orange.de)

#captrace #knowyourshareholders #betterorange #srd2

Götz Dickert, Geschäftsführer Captrace GmbH

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Kennen Sie Ihre Aktionäre oder lieben Sie Überraschungen zur HV? 

Kennen Sie Ihre Aktionäre oder lieben Sie Überraschungen zur HV? 

SRD II erleichtert die Shareholder-Identifikation.

Lästige Pflichtübung oder einzigartige Chance zum Dialog mit den Aktionären – die Herangehensweise an die Hauptversammlung ist so unterschiedlich wie die Bandbreite der börsennotierten Unternehmen. Was sie alle eint, ist die Notwendigkeit zur äußert gründlichen Vorbereitung der alljährlichen Aktionärsversammlung. Eine genaue Analyse der Aktionärsstrukur ist dafür die Basis. Dank der Shareholder Rights Directive II geht das nun deutlich schneller und günstiger.

Für die meisten börsennotierten Unternehmen mit Inhaberaktien war die Hauptversammlung bislang die einzige Gelegenheit im Jahr, an der sie mit all ihren Aktionären in Kontakt treten konnten. Allerdings geschah das in der Vergangenheit nur indirekt, über die depotführenden Banken. Wem die Aktien der Gesellschaft tatsächlich gehörten, erfuhren sie nur, wenn die Aktionäre auf die Einladung reagierten und sich zur HV anmeldeten bzw. ihre Stimmen abgaben. Je nach Präsenz ergab sich ein mehr oder weniger vages Bild der Eigentümerstruktur. 

Wer es zu anderen Zeitpunkten oder genauer wissen wollte, der musste eine Aktionärserhebung oder “Share ID” durchführen. Dabei waren die Ergebnisse bislang oft nicht wirklich zufriedenstellend. Die Informationen liefen, wenn überhaupt, dann meist nur schleppend ein. Für Banken gab es weder eine Pflicht zu antworten, noch eine Maßgabe, dies in einer gewissen Zeit zu tun. Der Aufwand war für alle Beteiligten hoch, ebenso die Kosten. Das Ergebnis jedoch nur bedingt aussagekräftig – allein durch die Tatsache, dass die Datenerhebung sich über mehrere Wochen verteilen konnte. Außer den Namen institutioneller Aktionäre und der Zahl der von ihnen gehaltenen Anteile war nicht viel zu erfahren.

Da ist es kaum überraschend, dass hierzulande die wenigsten Unternehmen eine regelmäßige Erhebung durchführten. Wer eine “Share ID” beauftragte, der hatte in der Regel einen besonderen Anlass. Ein solcher ist typischerweise die bevorstehende HV – also genau das Ereignis, an dem ohnehin Informationen über die Aktionäre einlaufen. Warum? Weil bei kritischen HV-Beschlüssen wichtige Aktionäre im Vorfeld abgeholt werden und Mehrheiten organisiert werden sollen. Hier ist es schon sinnvoll, im Vorfeld der Veröffentlichung der Tagesordnung kommunikativ das Feld zu bestellen. Die Unternehmen, die im zweiten Quartal 2022 ihre Aktionärsversammlung abhalten werden, befinden sich nun genau in dieser Phase.

Governance Roadshows – Die Antwort auf den Trend zur zunehmenden Einflussnahme von Investoren 

Aber nicht nur kritische oder aktivistische Investoren verlangen einen intensiveren Dialog. Immer mehr institutionelle Anleger konzentrieren sich auf den Aspekte ihrer Anlagen, die über die monetäre Rendite hinausgehen. Dies hat dazu geführt, dass es immer häufiger zu Abstimmungen über wichtige Governance-Fragen kommt. Zuletzt mehrten sich auch die Einflussnahme auf Wahlen zum Aufsichtsrat oder Investoren stießen Diskussionen über Umweltauswirkungen, nachhaltige Geschäftspraktiken oder Diversität an.

Da die institutionellen Anleger eine aktivere "Stewardship-Rolle" anstreben, sollten IR-Abteilungen sich auch verstärkt auf die Governance-Experten unter ihren Anlegern einstellen. Das ist durchaus eine Neuausrichtung, konzentrierten sich die IR-Teams in der Vergangenheit fast ausschließlich auf die Portfoliomanager und Analysten, die die Kauf-/Verkaufsentscheidungen trafen. Eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Aktionärsbasis und die Kenntnisse über deren Zielsetzungen in Bezug auf ökologische, soziale und Governance-Aspekte (“ESG”) ist die Basis. Die Kenntnis der Aktionärsstruktur dafür wiederum Voraussetzung.

Schneller und günstiger an bessere Daten 

Die Anfang September 2020 in Kraft getretenen Regelungen der  Shareholder Rights Directive II (SRD II), schaffen jetzt völlig neue Voraussetzungen für die Aktionärserhebungen – bislang allerdings nur für die in regulierten Märkten notierten Emittenten. Für die gilt nun die einfache Formel: Schneller und günstiger und bessere Daten. Alle Beteiligten sind verpflichtet, Informationen unter strengen zeitlichen Vorgaben – in der Regel am selben Tag – auf elektronischem Weg weiterzuleiten. So hat sich die Bearbeitungszeit von früher sechs bis acht auf nunmehr zwei bis drei Wochen halbiert. Eine weitere Verkürzung auf ein bis zwei Wochen ist das Ziel. Dabei werden Offenlegungsquoten von 95 bis 99 Prozent des Kapitals erreicht. Die Neuregelung erfasst auch Finanzintermediäre mit Sitz außerhalb der EU, bspw. die Schweiz, Lichtenstein oder USA, wenn sie für ihre Kunden Aktien betroffener Gesellschaften verwahren. 

Auch der Aufwand hat sich gegenüber der manuellen Erhebung wie in Vor-SRD-II-Zeiten signifikant reduziert – und damit auch die Kosten, und zwar um mindestens die Hälfte. Das ist gut, denn so können sich Unternehmen eine Aktionärserhebung in kürzeren Abständen leisten, womit die Daten durch Status-Vergleich erst richtig an Aussagekraft gewinnen.

Neben dem Namen ihrer Investoren und der Information zum Bestand erhalten die Emittenten nun auch die komplette Anschrift, bei privaten Anlegern gegebenenfalls sogar das Geburtsdatum. Von institutionellen Depothaltern erfährt der Emittent die Legal Entity Identifier-Kennzeichnung, kann die Bestände so bis auf einzelne Fonds hinunter zuordnen. Das eröffnet neue Perspektiven für die IR-Arbeit und ermöglicht einen intensivere Kommunikation, ganz egal ob mit Fondsmanagern oder privaten Anlegern. Und es soll ja tatsächlich auch Unternehmen geben, welche die HV nicht als lästige Pflichtveranstaltung sehen, sondern sie als Event gestalten, das die Aktionäre in die Unternehmensentwicklung einbindet, um diese so an das Unternehmen zu binden.

Götz Dickert, Geschäftsführer Captrace GmbH

CAPTRACE wird gefördert vom Land Hessen

 

 

 

 


CAPTRACE erhält langfristige Förderungen vom Land Hessen für ein innovatives digitales Projekt

Die CAPTRACE GmbH, mit Sitz in Wiesbaden, ist ein führender Anbieter von Informationssystemen im Bereich der Investor Relations und der Aktienregisterverwaltung.

Zu den weiteren Dienstleistungen gehört die ARUG II-konforme Aktionärsidentifikation für Emittenten, im Rahmen der seit September 2020 gültigen europaweiten Direktive. Hierbei konnten seit diesem Zeitpunkt mehr als eine halbe Million an weltweit aktiven Investorendaten ermitteltet werden.

Bei dem vom Land Hessen geförderten Projekt wird das Unternehmen eine dezentrale Equity Management Plattform realisieren, die basierend auf den vorhandenen Datensätzen interessierten Gesellschaften die einfache Identifikation potenzieller neuer Investoren ermöglicht.

Die bereits sehr innovative vorhandene IT-Architektur des Unternehmens soll dazu mit Elementen des unsupervised Machine Learning (KI),sowie der Distributed Ledger Technologie (Blockchain) erweitert werden.

Ein Großteil der Fördergelder des Landes Hessens wird in die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen am Standort Wiesbaden investiert werden.

Die künftige Equity Management Plattform erweitert den potenziellen Kreis von Investitionskapital für deutsche Startups, KMUs, Pre-IPO- und börsennotierte Unternehmen signifikant.

 

 

 

 


"Investor Relations at a distance" | CIRA 2021 | Wien

Die Rolle der Investor Relations Manager verändert sich laufend. Durch die Pandemie hat diese Veränderung einen neuerlichen Schub bekommen. Was davon war nur vorübergehend, was davon wird bleiben? In wie weit muss ein Umdenken in den Investor Relations Abteilungen stattfinden?

Das Video mit Götz Dickert von der diesjährigen CIRA Konferenz:

Panel 7 Investor Relations at a distance - YouTube

 

 

 

 


Kundenreferenz

Über diese Referenz von Wolfgang Knezek haben wir uns besonders gefreut. Vielen Dank!

#frauenthal #vienna

„Captrace unterstützt uns perfekt bei der SWIFT-Übermittlung der Unternehmensereignisse und der Identifikation unserer Aktionäre. Das Portal ist sehr übersichtlich und gut zu bedienen. Dazu kommt eine sehr persönliche und kundenorientierte Unterstützung, die in der heutigen digitalen Welt nicht mehr alltäglich ist.“

Mag. Wolfgang Knezek

Investor Relations Officer

Frauenthal Group

 

 

 

 


Kundenreferenz

Über diese tolle Empfehlung von Anna Lehmann haben wir uns sehr gefreut. Vielen lieben Dank!

#francotyp #captrace #knowyourshareholders

 

 

 

 


DIRK Jahreskonferenz | Videobeitrag „SRD 2 und Aktionärsidentifikation“

Unseren spannenden Videobeitrag in dem Christian Hillermann und Götz Dickert zum Thema „SRD 2 und Aktionärsidentifikation“ bei der diesjährigen Konferenz des DIRK – Deutscher Investor Relations Verband referiert haben kann über den unterstehenden Link noch einmal abgerufen werden.

https://lnkd.in/eXaUe_85

 

 

 


Shareholder-ID erheblich vereinfacht – Eine Zwischenbilanz nach einem Jahr Aktionärsrechterichtlinie II in der Praxis

Shareholder-ID erheblich vereinfacht – Eine Zwischenbilanz nach einem Jahr Aktionärsrechterichtlinie II in der Praxis

Die Umsetzung der «Shareholder Rights Directive II» soll europaweit die Investorenrechte stärken und die Kommunikation zwischen börsennotierten Gesellschaften und ihren Aktionären verbessern. Vor einem Jahr, Anfang September 2020, traten die neuen Regelungen in Kraft. Zeit für eine Zwischenbilanz: Was hat sich für Unternehmen und Aktionäre verbessert? Im folgenden Beitrag beschreiben wir am Beispiel der Aktionärsidentifikation, wie sich die Prozesse eingespielt und wo sich Schwachpunkte aufgetan haben.

Die Umsetzung der SRD II-Regeln fiel im vergangenen Jahr nicht wie Manna vom Himmel. Mehr als anderthalb Jahre hatten die Markteilnehmer Zeit, sich auf die durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) auf sie zukommenden Neuerungen vorzubereiten. Ein Zeitraum, der offenbar nicht für alle ausreichend war. Der Anfang verlief zum Teil etwas holprig.

Gleich vier europäische Task Forces hatten sich zuvor um das Ausarbeiten einheitlicher europäischer Marktstandards für die Aktionärsidentifikation, Hauptversammlungs-, Corporate Actions-Information sowie ISO-Nachrichten bemüht, was abwicklungstechnisch natürlich sinnvoll ist. Die Einigung erfolgte aber offenbar zu spät, das vom Start weg alle Intermediäre darauf vorbereitet waren.

Das betraf vor allem die Aktionärsidentifikation, dem vielleicht wichtigsten Teil der neuen Regelung. Allerdings sind die Anforderungen hoch: Alle Beteiligten sind verpflichtet, Informationen unter strengen zeitlichen Vorgaben – in der Regel am selben Tag – auf elektronischem Weg weiterzuleiten. Das funktioniert nur dann zuverlässig, wenn bei den Intermediären ein vollautomatisierter Prozess aufgesetzt ist. Bedenkt man, dass zu den rund 450 in Deutschland gelisteten Unternehmen rund 4.500 weitere börsennotierte Gesellschaften aus der EU hinzukommen, welche die neuen Informationspflichten und -rechte in Anspruch nehmen können, kann es bei regem Gebrauch auch nur so funktionieren.

Gewährleistet werden soll das durch SWIFT-Anfragen. SWIFT ist das seit 1973 bestehende internationale Kommunikationsnetzwerk der Banken. Erst im Oktober 2020 hat SWIFT begonnen, die Aktionärsoffenlegungsanfragen im ARUG-konformen XML-Format zu übermitteln. Von zahlreichen Banken wurden diese Anfragen anfangs teils noch händisch bearbeitet und die Aktionärsinformationen per E-Mail in xls-Dateien übermittelt. Dies lief dem Ansinnen einer schnellen und möglichst automatisierten Bearbeitung natürlich zuwider.

Legitimation des Datenempfängers ist Knackpunkt im vollautomatisierten Prozess

Aber auch die Automatisierung ist nicht ohne Tücken. Denn im vollautomatisierten Prozess erfolgt auf die direkte Anfrage die direkte Reaktion. Hier muss also sichergestellt werden, dass nur autorisierte Datenabfragen bearbeitet werden, Aktionärsdaten nicht in falsche Hände geraten. Dies lässt sich aktuell über eine direkte SWIFT-Abfrage bei den Banken noch nicht gewährleisten. Und in der Tat gab es in der Anfangsphase Anfragen zweifelhafter Natur, die dann bei Nachfrage zurückgezogen wurden. Die Folge: Die Banken wollen Dienstleister nicht für die SWIFT-Anfragen autorisieren. Deshalb wurden im Prozess nun die Zentralverwahrer (Central Securities Depositories, CSD) dazwischengeschaltet, was in der Umsetzung der SRD II so eigentlich nicht unbedingt vorgesehen war. Unternehmen, bzw. die von ihnen beauftragten Dienstleister, müssen ihre Anfragen nun an Clearstream, OeKB & Co. schicken, welche die Anfragen an alle Depotbanken weiterleiten. Voraussetzung für das Weiterreichen ist, dass ein Letter of Approval vorliegt, der die Autorisierung des Dienstleisters für die jeweilige Anfrage durch den Emittenten zweifelsfrei belegt.

Das Ergebnis: Schneller und mit weniger Aufwand an bessere und mehr Aktionärsdaten

Selbst mit diesem Zwischenschritt ist unsere Erfahrung nach nunmehr rund 50 erfolgten Aktionärsabfragen, dass sich die Bearbeitungszeit von früher sechs bis acht auf nunmehr zwei bis drei Wochen halbiert hat. Eine weitere Verkürzung auf zwei Wochen ist das Ziel. Dabei werden Offenlegungsquoten von 95 bis 99 Prozent des Kapitals erreicht, was für die Emittenten natürlich ein hervorragendes Ergebnis ist. Auch der Aufwand hat sich gegenüber der manuellen Erhebung wie in Vor-SRD-II-Zeiten signifikant reduziert – und damit auch die Kosten, und zwar um mindestens die Hälfte. Das ist gut, denn so können sich Unternehmen eine Aktionärserhebung in kürzeren Abständen leisten, womit die Daten durch Status-Vergleich erst richtig an Aussagekraft gewinnen.

Apropos, die Qualität der Daten hat durch SRD II enorm zugelegt. Die Neuregelung erfasst auch Finanzintermediäre mit Sitz außerhalb der EU, wenn sie für ihre Kunden Aktien betroffener Gesellschaften verwahren. Das heißt, es gibt nun auch Bestandsmeldungen aus Ländern, von denen man früher so gut wie keine Daten erhielt, beispielsweise aus Lichtenstein oder der Schweiz. Und die Bestände lassen sich dank LEI bis auf den einzelnen Fonds herunterbrechen. Ein Emittent kann so auch erkennen, ob seine Aktien einem aktiv oder passiv gemanagten Asset zuordenbar sind. Das lässt wichtige Schlüsse für die Investor-Relations-Arbeit zu. Diese ist schließlich auch der wesentliche Nutznießer der neuen Möglichkeiten. Noch ist abzuwarten, welche Konsequenzen die Unternehmen aus den Erkenntnissen regelmäßiger Aktionärsstrukturanalysen ziehen werden und wie sie diese in Anpassungen ihrer IR-Strategien und -Aktivitäten ummünzen.

Problematisch bleibt, dass in manchen Märken, wie z. B. in Österreich, Depotbanken nur Bestände oberhalb der „Bagatellgrenze“ von 0,5 Prozent weiterreichen müssen. Diese Regelung, welche die Verwahrer vor zu viel Arbeit bewahren soll, erscheint im Zeitalter vollautomatisierter Prozesse überholt. Und sie schränkt die Verfügbarkeit von Informationen über private Anleger ein – eine Gruppe, die ohnehin am schwersten erreichbar ist. Gerade das Schließen dieser Wissenslücke würde neue Möglichkeiten in der Ansprache bislang anonymer Aktionärsgruppen öffnen. Glücklicherweise haben die Gesetzgeber der Länder mehrheitlich freiwillig auf den von der EU gegebenen Spielraum verzichtet. Bei den anderen gibt es an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf.

Zudem ist die Aktionärsidentifikation nur für börsennotierte Unternehmen möglich, die in regulierten Märkten notiert sind. Dem gegenüber steht eine sehr hohe Nachfrage von Unternehmen aus dem Scale-Segment. Diese Unternehmen haben natürlich den gleichen Anspruch an Transparenz. Auch hier ist diese Einschränkung der Rechte auf Grund der nun guten Automatisierung der Prozesse nicht mehr zeitgemäß.

Lesen Sie im zweiten Teil unserer Zwischenbilanz, wie sich die SRD II auf die HV-Einladungen ausgewirkt haben.

Götz Dickert, Geschäftsführer Captrace GmbH